11.03.2024

NEUERUNGEN der De-minimis Verordnung

Mehr Gestaltungsspielraum der NÖBEG Produkte. – Wir haben die wesentlichen Informationen der seit 01.01.2024 neuen De-minimis Verordnung der europäischen Kommission für Sie zusammengefasst. Diese bildet den Rahmen für den Großteil unserer Förderprodukte.

 

Was heißt De-minimis?

Gemäß den Verträgen der Europäischen Union dürfen keine staatlichen Beihilfen an Unternehmen vergeben werden, die den freien Wettbewerb innerhalb der Staatengemeinschaft beeinflussen können.

Es wurde jedoch festgelegt, dass Beihilfen an Unternehmen (oder einer Gruppe verbundener Unternehmen) unterhalb einer gewissen Bagatellgrenze (De-minimis) nicht wettbewerbsverzerrend sind.

 

In welchem Ausmaß darf also gefördert werden?

Mitgliedsstaaten dürfen nun an Unternehmen Förderungen bis zu einem max. Betrag von EUR 300.000 (bisher waren es EUR 200.000) innerhalb von drei Kalenderjahren (bisher Wirtschaftsjahre des Unternehmens) zur Verfügung stellen.

 

Haben De-minimis Förderungen einen bestimmten Zweck?

Es gibt verschiedene Gestaltungsvarianten. Die NÖBEG verfolgt einen universellen Zugang: der einzige Zweck ist die Unterstützung von Unternehmen in Niederösterreich, gleich welcher Branche oder Größe. Details zu unseren Förderbedingungen finden Sie HIER.

 

Was heißt das für die Angebote der NÖBEG?

Alle Bürgschaften und viele Beteiligungen werden im Zuge dieses De-Minimis Rahmens seitens der NÖBEG ausgereicht. Der höhere betragliche Rahmen und der flexiblere Durchrechnungszeitraum bieten der NÖBEG hinkünftig mehr Gestaltungsspielraum, was wiederum den antragstellenden Unternehmen zu Gute kommt.

Noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne persönlich an oder kontaktieren uns unter [email protected]